Tod im Landwehrkanal
Oktober 2005Vor ein paar Tagen ist der Hund meiner schönen Freundin Petra in den Kanal gestürzt. Mecki ist ein entzückendes Welpchen, weiblichen Geschlechts und hatte versucht, einigen Enten hinterherzufliegen. Die Rettung des armen Tiers war kein Problem, die Kaimauer niedrig genug, es einfach an Land zu heben und dass es noch ein paar Tage nach Jauche gestunken hat auch nicht. Der Fall wirft jedoch eine grundsätzliche Frage auf. Stellen Sie sich vor, ich stehe mit der Angel da und warte, dass was beißt oder ich balanciere auf der Kaimauer, um meiner Cousine aus Kiel zu imponieren. Da passiert's! Egal, ob meuchelnde Hand oder böiger Wind, ich falle hinein in die ölige Tunke und kein Mensch kommt zuhilfe und kein Bernhardiner reicht mir sein Weinbrandfass. Nun muss ich wohl sterben und wie schwach ist der Trost, dass man in diesem Wasser nicht ertrinken kann - man erstickt vorher am Dreck, man verfault in Sekunden. Nur noch halb bei Besinnung denke ich wieder an Klein Mecki, an Frauchens rettende Faust, die sie am Kragen packt und tropfend aus dem Wasser nimmt. Oder bin ich es, den Frauchen dem sicheren Tode entreißt? Egal, auch für mich gibt's noch Hoffnung, denn ich werde geweckt von einer Frau mit Tablett; sie setzt ein Glas vor mir ab, sagt was und geht wieder. Ich nehme einen Schluck und kehre gleich zu meinem eigentlichen Thema zurück, denn wer von Hunden spricht, darf über Kot nicht schweigen. Da die KuK sich auch als Anwältin ihrer Leserinnen und Leser versteht, kommt hier ein Tipp aus der Rechtspraxis: Wenn Sie mit Ihrem Hund auf Gassigang sind und er dabei in einen beliebigen Vorgarten scheißt, bedenken Sie bitte folgendes: "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot". - Überlegen Sie also gut, ob Sie in Zukunft Lieblings Haufen für Ihre Sammlung zuhause mitnehmen: Ihnen gehört er auch nicht!